Die Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Wir sind in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig. Zu unseren Mandanten gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte.

Da gerade im Arbeitsrecht oft rasches Handeln erforderlich ist, können wir Ihnen die kurzfristige Vereinbarung eines Besprechungstermins garantieren.

Arbeitnehmer

Für die meisten Arbeitnehmer ist das Arbeitsverhältnis die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Bei einer Kündigung gilt es daher, schnell zu reagieren und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen, mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder jedenfalls eine angemessene Abfindung zu bekommen.

Bei Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen prüfen wir, ob diese Klauseln enthalten, die Ihnen zum Nachteil gereichen. Befristungen in Arbeitsverträgen sind nicht immer wirksam. Auch hier gilt es,notfalls im Klagewege den Arbeitsplatz zu erhalten.

Bei unberechtigten Abmahnungen durch den Arbeitgeber verfassen wir eine Gegendarstellung für Sie. In Betracht kommt auch die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte im Gerichtswege. Zeugnisse können oft unzulässige Formulierungen enthalten, die Ihnen das weitere Fortkommen im Arbeitsleben erschweren. Hier ist es nötig, sich gezielt zur Wehr zu setzen, damit diese Formulierungen aus dem Zeugnis entfernt werden.

Für die professionelle und individuelle Neuformulierung eines Arbeitszeugnisses arbeiten wir eng mit der Agentur für Arbeitszeugnisse (www.agentur-fuer-arbeitszeugnisse.de) zusammen.

Wir machen Lohn- und Gehaltsansprüche sowie Ansprüche auf Überstundenvergütung und Weihnachtsgeld für Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend. Wir beraten und vertrete Sie bei Problemen im Zusammenhang mit Elternzeit und Mutterschutz und setzen Ihren Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch.

Arbeitgeber

Unternehmen auf der anderen Seite werden heute zunehmend mit komplexen Rechtsfragen zum Arbeitsrecht konfrontiert.

Wir bieten gerade mittelständischen und kleinen Unternehmen die Möglichkeit, unsere Kanzlei in Ergänzung zu hausinternen Juristen oder als eigene externe Rechtsabteilung in Anspruch zu nehmen. Auf der Grundlage von Beratungsverträgen stehen wir Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie u. a. bei der Abfassung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen und der Erteilung von Abmahnungen.

Wir beraten Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, bei tarifrechtlichen Fragestellungen und bei Problemen mit dem Betriebsrat.

Wir führen Kündigungsschutzprozesse für Sie und helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Unsere arbeitsrechtlichen Schwerpunkte in Stichworten

•  Kündigung und Kündigungsschutzverfahren, Kündigungsschutzklagen

• Überprüfung der Wirksamkeit von Befristungen, Entfristungsklagen

• Verhandlungen und Abschluss von Aufhebungsverträgen

• Optimierung der Höhe einer Abfindung

Prüfung von Aufhebungsverträgen

• Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen (Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaub, Zeugniserteilung)

• Überprüfung von Arbeitszeugnissen

• Abmahnungen, Ausspruch und/oder Beseitigung aus der Personalakte

• Umsetzung, Versetzung, Eingruppierung Betriebliche Altersversorgung

• Fragen der Arbeitnehmerhaftung

• Mutterschutz und Elternzeit

• Rechte Schwerbehinderter im Betrieb

• Verfahren vor dem Integrationsamt

• Verhalten bei Insolvenz des Arbeitgebers

• Insolvenzgeld

• Schadensersatz u. Schmerzensgeld wegen Mobbing

• Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung

•Arbeitsvertragsgestaltungen (Befristungsmöglichkeiten, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Vergütungsmodelle und Anreizsysteme, Fragen des Direktionsrecht, Arbeitnehmerhaftung, Dienstwagen)

• Betriebsvereinbarungen

• Arbeiternehmermitbestimmung (Betriebsratswahlen, Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen)

• Arbeitnehmerüberlassung

• Betriebsübergang

• Sozialplan und Interessenausgleich

• Kurzarbeit

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht unterteilt sich im wesentlichen in die Bereiche Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Verkehrsverwaltungsrechts.

Recht des Schadensersatzes

Beim Schadensersatzrecht bzw. beim Verkehrszivilrecht geht es um Fragen der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. In der Regel stehen hierbei auf der gegnerischen Seite Versicherer (Kfz- oder Privat-Haftpflicht-Versicherungen), sodass auch Fragen aus dem Versicherungsrecht Gegenstand des Schadensersatzrechts sind. Zu den Ansprüchen, die durchzusetzen oder die abzuwehren sind, gehören zum Beispiel: Kraftfahrzeugreparaturkosten, Nutzungsausfall oder Mietfahrzeugkosten, Kosten des Sachverständigen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Ersatz des Haushaltführungsschadens etc.

Besondere Probleme ergaben sich bei Verkehrsunfällen im Ausland oder mit ausländischen Kraftfahrzeugen oder mit Kraftfahrzeugen, die nicht versichert sind. Wenden Sie sich insbesondere in solchen Fällen an uns, da die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz hierbei besondere Rechtskenntnisse erfordert.

Verkehrsstrafrecht

Beim Verkehrsstrafrecht steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit die Verteidigung unseres Mandanten gegen den Vorwurf, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. "Klassische" Verkehrstraftaten sind die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), die Unfallflucht (§ 142 StGB), die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

Daneben gibt es weitere Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden können. Ebenfalls zum Verkehrsstrafrecht gehören die sich aus der Verurteilung oder möglichen Verurteilung ergebenden Probleme, zum Beispiel die vorläufige oder die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO, § 69 StGB) sowie die Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a StGB) und deren Verkürzung.

Dabei geht es im Rahmen der Verteidigung unserer Mandanten sowohl um die Frage, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde, also auch darum, dass eine Geldstrafe möglichst gering und die Dauer einer eventuellen Fahrerlaubnissperre möglichst kurz sind. In der Regel machen sich bereits an dieser Stelle die Rechtsanwaltskosten wieder mehr als bezahlt.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Ordnungswidrigkeitenrecht dreht sich alles um den Bußgeldkatalog: die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und ggf. Punkten und Fahrverbot.

Unsere Aufgabe ist es in diesem Bereich, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben oder in den Fällen, in denen ein Bußgeld unvermeidlich ist, wenigstens die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern. Letzteres spielt insbesondere eine Rolle bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 26 km/h, bei einem s. g. qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotphase länger als 1 Sekunde), bei Abstandsverletzungen und beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Versicherungsrecht

Sehr eng mit dem Verkehrsstrafrecht verknüpft sind oft versicherungsvertragliche Probleme, wenn es im Zusammenhang mit der vorgeworfenen Straftat auch zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Oftmals kündigen Versicherer in einem solchen Fall den Versicherungsvertrag mit der Folge, dass der Versicherungsnehmer zur Erstattung des vom Versicherer bezahlten Schadens herangezogen wird.

Bis zu 5.000 EUR, in Einzelfällen sogar bis zu 10.000 EUR, beträgt dieser s. g. Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers. Allerdings: Sehr oft versäumen die Versicherer wichtige Fristen oder halten Formalien nicht ein, die das Gesetz vorschreibt. In solchen Fällen "funktioniert" der Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers nicht. Wir helfen Ihnen dabei, solche Fehler des Versicherers aufzudecken, sodass Sie bares Geld sparen.

Verkehrsverwaltungsrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es vor allem um Probleme bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Spätestens dann, wenn ein fachärztliches Gutachten oder gar eine medizinisch-psychologisches Untersuchung (auch MPU oder "Idiotentest" genannt) erforderlich sind, ergibt sich ein dringender Bedarf nach anwaltlicher Beratung und Vertretung.

Auch das Abschleppen eines Fahrzeugs oder die Anordnung eines Fahrtenbuchs gehören zum Verkehrsverwaltungsrecht.

Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht meint nicht nur das Scheidungsrecht, sondern umfasst die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereichen des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht.

Entscheidend ist im Familienrecht der Blick auf das Ganze, da sich oftmals einzelne Bereiche wechselseitig in erheblichem Umfang beeinflussen und es nicht ausreicht, isoliert einzelne Fragen der Trennung und Scheidung zu behandeln. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge im Familienrecht, bei denen oft auch wirtschaftliche Herausforderungen eine maßgebliche Rolle spielen, ist eine frühzeitige Beratung zur Vermeidung erheblicher, insbesondere finanzieller Nachteile sinnvoll.

Je nach Interessenlage werden Strategien entwickelt, um entweder Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wir beraten und vertreten Mandanten sowohl bei der Erarbeitung außergerichtlicher Lösungen wie beispielsweise Trennungs-, Unterhalts- und Scheidungsfolgenvereinbarungen als auch in gerichtlichen Verfahren wie Unterhalts-, Sorge und Umgangsrechtsprozessen sowie bei einer Scheidung und dem damit verbundenen Versorgungsausgleich und der Vermögensauseinandersetzung vor dem Familiengericht.

Zur Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung. So kann es gelingen, unnötige Reibereien und die damit verbundenen emotionalen Belastungen der Parteien möglichst gering zu halten. Sollte eine solche Einigung aber im Einzelfall nicht möglich sein, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung vor Gericht.

Unsere familienrechtlichen Schwerpunkte in Stichworten:

• Scheidungs- und Verbundverfahren

• Versorgungsausgleich

• Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)

• Zugewinn

• Sorgerecht

• Umgangsrecht

• Hausratverfahren

• Nichteheliche Lebensgemeinschaft

• Eheverträge

• Vorläufiger Rechtsschutz

• Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

www.scheidung.org

Erbrecht

Der Erbfall ist nicht selten die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten. Daher sollten entscheidende Weichen bereits im Vorfeld gestellt werden. Wir beraten Sie daher schon bei der Nachlassplanung und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall und dem Erbrecht.

Nachlassplanung

Nur die rechtzeitige Planung der Nachfolge durch letztwillige Verfügungen bietet adäquaten Vermögensschutz. Unter Umständen ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll, um den Zugriff von Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern oder des Finanzamts, auch des Sozialamts, auf das Vermögen zu verhindern. Ich gestalte mit ihnen die Nachfolge mit Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen, Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen.

Erbfall / Erbstreit

Ist der Erbfall eingetreten, vertreten und beraten wir Sie sowohl im Erbscheinsverfahren als auch bei Auseinandersetzungen mit Erben, Miterben einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern. Welche Strategie in Ihrem Fall zum Ziel führt - von eine kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis hin zu einer einvernehmlichen Lösung im Familienkreis - bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Prüfung und Beratung.

Vorsorgeverfügungen

Umfassende Vorsorge betrifft nicht nur den Todesfall, sondern auch Situationen gesundheitlicher Krisen, vor allem im fortgeschrittenen Alter. Hier ermöglichen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung sowie die Fortführung Ihrer Geschäfte.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht wird in seiner Ausgestaltung und Auslegung ganz wesentlich durch die, in vielen Fällen auch nur lokale Rechtsprechung geprägt. Vor allem die Entscheidungen der Landgerichte, in den letzten Jahren aber auch viele Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes, setzen dabei die Maßstäbe für die Auslegung von Mietvertragsklauseln sowie für die Verpflichtungen und Rechte der Vertragspartner. Wir erstellen und prüfen ihre Mietverträge und die darin verwendeten Vertragsklauseln auf Ihre Wirksamkeit anhand der aktuellen Rechtsprechung. Wir schauen mit Ihnen, wann ein Mietmangel vorliegt und welche Rechte und Verpflichtungen daraus folgen.

Wohnraummietrecht

Wir vertreten Vermieter und beraten Hausverwaltungen bei der Erstellung formell richtiger Betriebskostenabrechnungen, bei der Durchsetzung von Mieterhöhungen und Modernisierungen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Räumungen. Wir vertreten Sie dazu als betroffener Mieter in allen Fragestellungen, insbesondere auch der Abwehr unberechtigter Kündigungen.

Gewerberaummietrecht

Ein besonderes Augenmerk gilt dazu dem gewerblichen Mietrecht, also dem Recht der Geschäftsraummiete, das sich wesentlich von dem privaten Wohnraummietrecht unterscheidet. Viele Regelungen zum Wohnraummietrecht aus dem BGB gelten nicht für Gewerbemietverträge, womit die Parteien hier eine wesentlich größere Vertragsfreiheit haben. Damit ist aber gerade hier -soweit möglich- im Vorfeld auf eine formgerechte Vertragsgestaltung zu achten, damit unangenehme Überraschungen für die Vertragspartner möglichst ausbleiben.

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht beraten wir zu allen Rechts- und Streitfragen innerhalb einer WEG. Denn die Wohnungseigentümer müssen sich über bestimmte Fragen, die alle angehen, verständigen. Das geht häufig aufgrund unterschiedlicher Interessen nicht ohne Konflikte, denn das Recht, mit seinem Sondereigentum machen zu können, was man möchte, findet die Grenzen dort, wo die Rechte andere Eigentümer betroffen sind. Die Wohnungseigentümer handeln und entscheiden durch Beschlüsse auf einer WEG-Versammlung. Diese können vor dem Zivilgerichten angefochten und geprüft werden, wobei seit der großen Reform des WEG-Rechts im Jahr 2007 ein streng formales Verfahren mit engen Fristen einzuhalten ist. Wir beraten Sie dazu und führen für Sie, soweit notwendig, entsprechende Klagen vor den WEG-Gerichten, wenn Sie als Eigentümer einen Beschluss angreifen oder durchsetzen wollen oder stehen Ihnen in der Verteidigung gegen ein solches Verfahren zur Seite.

Aufgrund unserer Erfahrung und Spezialisierung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurden wir durch den Verein Haus & Grund Großauheim e. V. als deren ständige Berater ausgewählt. Wir beraten die Mitglieder des Vereins rund um Fragen der Immobilie auch über die Grenzen von Großauheim hinaus. Die wöchentliche Beratungsstunde findet jeweils dienstags von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr in unseren Kanzleiräumen statt. Bei Interesse können Sie sowohl uns ansprechen als auch den Verein unter www.hausundgrund-grossauheim.de erreichen.

Fachanwalt Hanau Arbeistrecht